Rückstauschutz


Technische Unterstützung

Kommunale Entwässerungssysteme sind nicht für so genannte Jahrhundertregen ausgelegt. Daher kann es zu einem Rückstau in die privaten Anschlusskanäle kommen. Wir sind zertifizierter Einbaupartner der Firma Kessel, des führenden Systemlieferanten für alle Produkte rund um das Thema Rückstauschutz. Grundsätzlich müssen alle Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau geschützt sein.

Folgende Möglichkeiten des Rückstauschutzes stehen zur Verfügung:

  • Einbau eines zentralen Rückstauverschlusses im Kontrollschacht vor dem Haus
  • Einbau eines Rückstauverschlusses in die Grundleitung unter dem Haus (bei Bedarf auch mit einer Pumpe, so dass anfallendes Abwasser im Haus auch trotz dem Rückstau im Kanal entsorgt werden kann)
  • Dezentrale Rückstauverschlüsse zur Sicherung einzelner Abläufe (Bodenabläufe in der Waschküche, Waschbecken oder WC‘s)
  • Hebeanlagen, an welche ganze Wohngeschosse angeschlossen werden. Hier wird das Abwasser dann über die Rückstauebene gepumpt.

Speziell bei alten Häusern ist ein nachträglicher Rückstauschutz meist nicht ohne größere Baumaßnahmen zu erreichen. Denkt daher bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten an eurem Haus auch an eure Rohre. Wir prüfen die individuelle Situation eurer Entwässerungsanlage und besprechen gemeinsam mit euch die Möglichkeiten eines technisch sinnvollen und wirtschaftlich nachhaltigen Sanierungskonzeptes.

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Rechtliche Bestimmungen

Grundsätzlich liegt die Verantwortung immer beim Hauseigentümer!

Die Kommunen kommen in der Regel nicht für entstandene Schäden durch einen Rückstau auf. In den meisten Entwässerungssatzungen ist festgeschrieben, dass Abläufe gesichert (und gewartet) sein müssen. Entsprechen DIN-Vorschriften weisen zudem auf die Notwendigkeit einer Rückstausicherung hin. Die Versicherungswirtschaft bietet selbstverständlich einen Schutz gegen Rückstau und Keller an. Allerdings haftet die Versicherung nur, wenn Rückstau Verschlüsse gemäß den Vorschriften und Regeln Technik verbaut sind. In der Praxis zeigt sich leider oft der Fall, dass für die das jeweilige Abwasser nicht die richtige Rückstauklappe verbaut wurde! Die fehlende Wartung der Anlage ist für Versicherungen ein ebenfalls gerne gesehenes Ausschlusskriterium. Wir prüfen die individuelle Situation eurer Entwässerungsanlage und besprechen gemeinsam mit euch die Möglichkeiten eines technischen sinnvollen und wirtschaftlichen nachhaltigen Sanierungskonzeptes. 

 

Wartung

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse verhindern Abwasserschäden durch Rückstau. Um einen zuverlässigen Betrieb Ihrer Rückstauautomaten, Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen zu gewährleisten, sind Wartungsreinigungen in regelmäßigen Intervallen unerlässlich. Das Abwasser bringt unter anderem Fette und Öle sowie Haare in die Anlage ein, die sich im Behälter, in den Rohren und der Pumpe festsetzen. Aber nicht nur die Funktion von Pumpe, Rohren und Co., sondern auch die Sensoren der Anlage werden durch Schmutz beeinträchtigt. Das kann so weit gehen, dass die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr erkennt und eine Fehlermeldung anzeigt. Eine regelmäßige Wartung ist laut DIN-Norm außerdem Pflicht.

Die Zeitabstände zwischen zwei Wartungen hängen davon ab, wo die Anlage aufgestellt ist und wie oft sie genutzt wird. Die Wartung von Hebeanlagen ist außerdem versicherungsrechtlich relevant: Entsteht ein Wasserschaden, beispielsweise weil es zu einem Rückstau im Abwasserkanal kommt, muss der Hauseigentümer die regelmäßige Wartung der Hebeanlage nachweisen können. Kann er dies nicht, bleibt er möglicherweise auf dem Wasserschaden sitzen.

Wir beraten euch sehr gerne persönlich!


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